Zahnprothese - was zahlt die Kasse?

Zahnprothesen sind in der Regel Privatleistungen. In manchen Fällen übernimmt jedoch die Krankenkasse einen Teil der Kosten.

Ein neues Zuschuss-System der Kassen regelt seit 2005 die Höhe der festen Beträge zur Kostenbeteiligung für Implantate und Brücken. Das Bonusheft dient dabei als Grundlage zur Berechtigung auf den Zuschuss. Der Kostenbeitrag variiert je nachdem, wie regelmäßig – durch Stempel bestätigt – der Patient bei seinem Zahnarzt zur Vorsorge erschienen war. Besuchte der Patient 5 Jahre regelmäßig den Zahnarzt, kann sich der festgesetzte Zuschuss um 20% und bei 10 Jahren um 30% erhöhen. Ein Heil- und Kostenplan muss bei der Kasse zur Bestätigung eingereicht werden.

Durch dieses neue Zuschuss-System werden nun teure, aufwendige sowie preiswerte Versorgungen gleich hoch unterstützt. Der Patient kann selbst entscheiden, welche Möglichkeit er bei mehreren Versorgungsformen in Anspruch nimmt.

Zusätzlich beteiligen sich seit 2007 die Krankenkassen an den Kosten für Reparaturen und Erweiterungen von bestehenden Kronen, Brücken und herausnehmbaren Zahnprothesen. Diese Ausgaben muss der Patient jedoch verauslagen. Der Zuschuss wird erstattet, nachdem ein Heil- und Kostenplan eingereicht und genehmigt wurde.

Je nach Einzelfall sieht das Sozialgesetz eine sogenannte Härteklausel und eine Überforderungsklausel vor. Bestimmte Personengruppen können über die Härteklausel komplett von Zuzahlungen befreit werden. Die Überforderungsklausel gilt grundsätzlich für alle Versicherten und kann den Patienten teilweise von Eigenleistungen befreien. Als Voraussetzungen gelten monatliche Einkommensgrenzen, welche die zuständige Krankenkasse prüft.

Insgesamt muss der Patient in der Regel, trotz der Bezuschussung, für Zahnprothesen hohe Eigenkosten tragen. Daher empfiehlt es sich, seine echten Zähne möglichst lange durch Pflege und Vorsorge zu erhalten. Weitere Informationen dazu gibt es bei zahnprothese-info.de oder gesundezaehne24.de

Dieser Beitrag wurde geschrieben von stefan

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